Wirtschaftsjahr 2024

Beschluss über den Wirtschaftsplan der Bürgerstiftung Wehr gemäß § 97 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 3 GemO für das Haushaltsjahr 2024.

1. Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan 2024 wird festgesetzt

 

1. im Erfolgsplan mit

- Erträgen in Höhe von

EUR

4.967.900

- Aufwendungen in Höhe von

EUR

5.116.900

im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben
in Höhe von je

EUR

4.851.600

2. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von

EUR

0

3. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

EUR

0

2. Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

EUR

250.000

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Vorbericht

Wirtschaftsplan