Übersicht
Hebesätze
Grundsteuer A: 320 v. H. des Steuermessbetrages
Grundsteuer B: 380 v. H. des Steuermessbetrages
Gewerbesteuer: 370 v. H. des Steuermessbetrages
Vergnügungssteuer
für ein Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeitpro Monat:
- Spielhallen: 70 €
- sonstiger Aufstellungsort: 35 €
- Killerautomaten: 200 €
für ein Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit: 20 % der Bruttokasse
Gaststättenbetriebe, Nachtlokale und Bars mit Darbietungen im Sinne des § 33a GewO nach konzessionierter Fläche pro Monat: 110 €/je angefangene 10 m²
Hundesteuer
- Hund: 96 €
- Kampfhund: 384 €
- jeder weitere Hund: 192€
- jeder weitere Kampfhund: 696 €
Information zur Hundesteuer
Den Vordruck für eine Hundesteuer An- oder Abmeldung finden Sie hier.
Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt (gerne mit Telefonnummer für evtl. Rückfragen) und unterschrieben zurück an
Sophia Kohm
Rechnungsamt
Tel.: 07762 808-302
sophia.kohm(@)wehr.de
Informationen zum Datenschutz
Steuer- und Abgabensätze der Gemeinden im Landkreis
www.lauchringen.de in der Rubrik "Bürger/Bürgerservice/Finanz- und Grunddaten" liefert eine Übersicht über sämtliche Steuer- und Abgabensätze der Gemeinden im Landkreis Waldshut.