Ausweisdokumente
Was brauche ich für…
Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Bürgerbüro einen Termin.
Sie erreichen uns am besten per E-Mail an buergerbuero@wehr.de
- Ausweisdokument oder die Geburtsurkunde sollte kein Ausweis vorhanden sein
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht dasselbe wie auf dem bisherigen Ausweis)
- Kind bis 16 Jahre:
Zustimmung BEIDER Erziehungsberechtigter oder Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht erhältlich beim zuständigen Jugendamt, ab 6 Jahren: Fingerabdruckpflicht
Gebührenübersicht: - Bis 24 Jahre: 22,80€ (6 Jahre gültig)
- Ab 24 Jahre: 37,00€ (10 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00€ (3 Monate gültig)
- Ausweisdokument oder die Geburtsurkunde sollte kein Ausweis vorhanden sein
- aktuelles biometrisches Passfoto (nicht dasselbe wie auf dem bisherigen Ausweis)
- Kind bis 18 Jahre:
Zustimmung BEIDER Erziehungsberechtigter oder Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht erhältlich beim zuständigen Jugendamt, ab 6 Jahren: Fingerabdruckpflicht
Gebührenübersicht:
- Bis 24 Jahre: 37,50€ (6 Jahre gültig)
- Ab 24 Jahre: 70,00€ (10 Jahre gültig)
- Express: +32,00€
- Vorläufiger Reisepass: 26,00€ (1 Jahr gültig) *nicht überall akzeptiert für Visa
Grundsätzlich ist für die Ausstellung neuer Pässe von Auslandsdeutschen die Deutsche Botschaft im jeweiligen Land zuständig. Um dennoch ein Ausweisdokument in Deutschland auf einer beliebigen Behörde zu beantragen benötigt die jeweilige Behörde zwingend die Ermächtigung der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Um diese Ermächtigung beantragen zu können, werden diverse benötigt.
Sobald uns Ihre Unterlagen vollständig vorliegen (vorab per Mail in PDF), können wir die Ermächtigung bei der Botschaft beantragen. Wir werden mit Ihnen einen Termin vereinbaren, wenn die Ermächtigung vorliegt. Zum Termin bringen Sie zusätzlich ein aktuelles, biometrisches Lichtbild mit.
Für diesen Service hat der Gesetzgeber erhöhte Gebühren festgelegt, die sich aus der Grundgebühr sowie aus einem Aufschlag aufgrund der Tätigkeit als unzuständige Behörde zusammensetzen.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Gebührenübersicht:
| Grundgebühr | Aufschlag | Gesamt |
---|---|---|---|
Personalausweis unter 24 Jahre | 22,80€ | 30,00€ | 52,80€ |
Personalausweis über 24 Jahre | 37,00€ | 30,00€ | 67,00€ |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00€ | - | 10,00€ |
Reisepass unter 24 Jahre | 37,50€ | 37,50€ | 75,00€ |
Reisepass über 24 Jahre | 70,00€ | 70,00€ | 140,00€ |
Express Reisepass | 140,00€ | 32,00€ | 172,00€ |
Vorläufiger Reisepass | 26,00€ | 26,00€ | 52,00€ |
Die benötigten Unterlagen für in der Schweiz lebende Auslandsdeutsche haben wir hier für Sie zusammengestellt:
- bisheriger (vorläufiger) Reisepass / (vorläufiger) Personalausweis
Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen - Aktuelle Meldebescheinigung
- Abmeldung aus Deutschland oder erweiterte Meldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland
- Grenzgänger-Bewilligung/C-Bewilligung oder Ausländerausweis
- Heirats-/Partnerschaftsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch mit Vermerk über die Namensführung
Bei Kindern:
- Wenn Kind vor Ehe geboren oder Eltern nicht verheiratet:
Kindsanerkennung aus der Schweiz
Sorgevereinbarung aus der Schweiz
Vaterschaftsanerkennung aus Deutschland - Aufenthaltstitel / Ausländerausweise GANZE Familie
- Nachweis Adresse BEIDE Eltern
- Zustimmungserklärung BEIDER Sorgeberechtigter oder Bescheinigung über alleiniges Sorgerecht
- Wenn Kind vor Ehe geboren oder Eltern nicht verheiratet: