Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Bürgerbüro einen Termin.
Sie erreichen uns am besten per E-Mail an buergerbuero@wehr.de
Die Beantragung eines Führungszeugnisses / Auszug aus dem Gewerberegisters ist nur persönlich möglich!
Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit ist nur die gesetzliche Vertretung der betroffenen Person antragsberechtigt. Die gesetzliche Vertretung hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Eine Antragstellung durch eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Sie benötigen für die Antragstellung:
- Ausweisdokument oder die Geburtsurkunde sollte kein Ausweis vorhanden sein
- Die Gebühr von jeweils 13,00€ kann nur bar bezahlt werden
- erweiterte Führungszeugnisse können nur mit einer schriftlichen Aufforderung der Arbeitsstelle/Behörde beantragt werden
Sie erhalten eine Antragsbescheinigung, welche auch gleichzeitig die Quittung darstellt. Der Antrag wird automatisch digital an das Bundesamt für Justiz übermittelt. Dort wird der Antrag bearbeitet und das Führungszeugnis/der Auszug aus dem Gewerbezentralregister per Post losgeschickt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine verbindlichen Aussagen über die Bearbeitungsdauer machen können.
Im Durchschnitt erhalten Sie die beantragten Dokumente innerhalb 3 Wochen - das kann aber je nach Auftragslage deutlich variieren.
Bitte informieren Sie sich vor Beantragung darüber, welche Art von Führungszeugnis Sie benötigen. Der Antrag kann nachträglich nicht abgeändert werden.
Ein Führungszeugnis kann auch über den Online-Antrag des BfJ gestellt werden. Hierzu benötigen Sie einen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion, Ihre PIN dazu und eine Kreditkarte. Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des BfJ. BfJ - Führungszeugnis