Urkundenanforderung
Wenn Sie eine Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Ehe- oder Sterberegister benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne aus. Sie erhalten Ihre Urkunden bei dem Standesamt, das die Geburt, die Eheschließung oder den Sterbefall beurkundet hat.
Urkunden können von den Personen angefordert werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel).
Urkunden können Sie direkt erhalten, wenn Sie bei uns vorbeikommen, oder Sie fordern diese schriftlich an. Am Ende dieser Seite stellen wir Ihnen ein Formular zur Urkundenanforderung zur Verfügung.
Bitte stellen Sie Ihre Anforderung schriftlich (per Brief, Mail oder Fax) und legen Sie eine gut lesbare Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses dem Antrag bei.
Die Entrichtung der Gebühr erfolgt per Vorkasse auf das unten genannte Konto der Stadt Wehr.
Nach Zahlungseingang schicken wir Ihnen die Urkunde in der Regel innerhalb weniger Tage zu.
Eine telefonische Anforderung von Personenstandsurkunden ist nicht möglich.
Gebühren
Geburt-, Ehe-, Sterbeurkunden: 20,00 €
jede beglaubigte Abschrift: 20,00 €
mehrsprachige Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde: 20,00 €
Bankverbindung
Sparkasse Hochrhein
BLZ 684 522 90
Kto.-Nr. 29-000 312
IBAN: DE46 6845 2290 0029 0003 12
BIC: SKHRDE6W
Bitte geben Sie beim Verwendungszweck "Gebühr Urkunde Standesamt" an