Bundestagswahl 2025

Derzeit befinden wir uns in den Vorbereitungen zur Bundestagswahl, die VORAUSSICHTLICH am Sonntag, den 23.02.2025 stattfinden wird. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen Zur Wahl, zur Briefwahl und die öffentlichen Bekanntmachungen.

Deutsche im Ausland

Um wählen zu können, müssen Deutsche die im Ausland wohnen, sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Auslandsdeutsche werden nicht von Amtswegen ins Wählerverzeichnis eingetragen, Sie müssen vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Gemeinde stellen.

Auf der Seite der Bundeswahlleiterin finden Sie Informationen darüber, ob Sie wahlberechtigt sind und welche Behörde für Sie die zuständige ist.

ACHTUNG! Die Frist, bis wann die Anträge im Bürgerbüro vorliegen müssen wird noch bekanntgegeben! Alle Anträge, die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt!

Informationen zum geltenden Wahlrecht für die Bundestagswahl

Nachfolgend finden Sie Auszüge einer Veröffentlichung auf der Seite des Deutschen Bundestages. Den gesamten Artikel, sowie weiterführende Informationen erhalten Sie über den Link:

Deutscher Bundestag - Das geltende Wahlrecht nach der Reform 2023

  • neues Wahlrecht seit Juni 2023
  • weiterhin Verhältniswahl
  • Änderung zur Verkleinerung des Bundestages
  • Sie dürfen weiterhin ZWEI Stimmen vergeben

    • Erststimme: Wahlkreisbewerber vor Ort
    • Zweitstimme: Landesliste einer Partei
  • neu: es gibt keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr

Ansprechpersonen

Stefan Schmitz
Ordnungsamtsleitung
Tel.: 07762 808-400
stefan.schmitz(@)wehr.de

Sabrina Diewald
Bürgerbüro
Tel.: 07762 808-404
sabrina.diewald(@)wehr.de