Schöffenwahl für die Amtszeit 2024-2028 - Ihre Bewerbung

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024-2028 gewählt, die als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar des Wahljahres zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden

Interessenten für das Schöffenamt können sich bis zum 01. Juni 2023 bei der Stadtverwaltung Wehr, Ordnungsamt, Hauptstr. 16, 79664 Wehr bewerben.

Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen

Erklärung nach § 44 a des Deutschen Richtergesetzes

Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schoeffenwahl.de.

Ansprechpartner

Stefan Schmitz
Ordnungsamtsleitung
Tel.: 07762 808-400
stefan.schmitz(@)wehr.de


Sabrina Diewald
Bürgerbüro
Tel.: 07762 808-404
sabrina.diewald(@)wehr.de

Bürgermeisterwahl

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sabrina.diewald(@)wehr.de

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Tel.: 07762 808-400
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